SEO und Recht
Ende letzter Woche wurde über ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2010 (Az. I ZR 51/08) berichtete.
In dem Verfahren ging es um eine Markenrechtsverletzung durch das Online-Portal pearl.de. Dem Beitrag zufolge hatte das Shoppingportal die Markenrechtsverletzung dadurch begangen, indem “es durch die Ausgestaltung des eigenen Shops dafür sorgte, dass bei Eingabe der geschützten Marke bei Google die eigene Website in dem organischen Suchindex auf Platz 2 gelistet wurde.”
Der Betreff und der Teaser schreckte viele SEOs auf und schnell gab es auf Twitter mehrere Tweets, in denen über das Urteil hergezogen wurde. In vielen Fällen, in denen es um SEO geht, ist dies sicherlich auch nachvollziehbar. In diesem Fall schließe ich mich jedoch (in fast allen Punkten) der Meinung des BGH an.
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